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BBU und Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder fordern Konsequenzen aus dem aktuellen Böschungsrutsch im Steinbruch der ZKW Otterbein – Sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ist aufzuheben

(Bonn, Großenlüder, 03.06.2013) Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2013 hat das Regierungspräsidium Kassel grünes Licht für die Vertiefung des Steinbruchs der ZKW Otterbein und die weitere Absenkung des Grundwassers gegeben. Die Umweltbelange sind vom Tisch gewischt worden. Zu den vom BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz), dem Landesverband Hessen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder im Verfahren kritisierten und vom Regierungspräsidium nicht beachteten Punkten gehört die Standsicherheit der Böschungen des Steinbruchs. Die Böschungen stehen zum Teil unter dem europäischen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Der nun erfolgte Böschungsrutsch zeigt, dass die Befürchtungen der Umweltschützer mehr als berechtigt sind. Das Gebiet ist bereits ohne Einwirkung des Betriebs der ZKW Otterbein als ausgesprochen verletzlich anzusehen. Es kann keine weitere Zusatzbelastung mehr vertragen. Der BBU und die Bürgerinitiative fordern vom Regierungspräsidium Kassel, die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses unverzüglich aufzuheben und eine erneute Sachverhaltsermittlung vorzunehmen.

In den vergangenen Tagen ist es bei den Zement- und Kalkwerken Otterbein zu einem Rutsch einer Innenböschung im Steinbruch gekommen. „Betroffen ist eine Böschung im süd-süd-östlichen Bereich. Die Rutschung ist von besonderer Brisanz, da die Außenseite der betroffenen Böschung zum Flora-Fauna-Habitat (FFH) `Kalkberge bei Großenlüder` gehört und besonders streng geschützt ist. Darüber hinaus befindet sich in direkter Nähe der Schonbereich für den im Steinbruch lebenden Uhu“, teilt Kerstin Desch-Wöhrl von Pro Lebensraum Großenlüder mit.

Die Bürgerinitiative und der BBU fordern vom Regierungspräsidium Kassel Konsequenzen. Eine erneute Überprüfung der im Verfahren vorgelegten Standsicherheits-Gutachten ist zwingend erforderlich, um eine Gefährdung der FFH-geschützten Außenböschung und des Schonbereichs für den Uhu auszuschließen.

Ursula Weiß vom BBU führt weiter aus: „Bereits jetzt, vor den im Rahmen der Steinbruchvertiefung geplanten Eingriffe, ist die Situation eines Böschungsrutsches im Steinbruch entstanden. Es ist davon auszugehen, dass das genehmigte Vorhaben der ZKW Otterbein die Situation inakzeptabel verschärfen wird. Unter diesen Bedingungen ist die Genehmigungsbehörde aufgefordert, die getroffene Anordnung über den sofortigen Vollzug der Maßnahmen zurückzunehmen und die erstellten Gutachten auf ihre Korrektheit sowie den gesamten Planfeststellungsbeschluss auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.“

BBU ZKW Otterbein

Der Steinbruch der ZKW Otterbein in Großenlüder nach dem Böschungsrutsch


Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.